Selbstzahlerleistungen: Wann sie Sinn machen

Orthopädie

Individuelle Gesundheitsleistungen (Leistungen, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden) , kurz IGeL, haben, wenn sie von Ärzten oder in Arztpraxen erbracht werden, keinen guten Ruf. Wenn diese oder vergleichbare Leistungen durch Heilpraktiker, Masseure, Osteopathen, Chiropraktoren oder Physiotherapeuten, also Nicht-Ärzte, erbracht werden, ist die allgemeine Akzeptanz höher und es schwelt nicht der unterschwellige Vorwurf der Geldschneiderei mit. Die wissenschaftliche Bewertung bleibt hiervon jedoch unberührt.

Eine prinzipielle Ablehnung von IGeL schert unterschiedlichste Verfahren mit unterschiedlich belastbarer Studienlage über einen Kamm. Damit verliert man jedoch auch diesen Teil der IGeL, die einem helfen könnten.

Die Frage, um die es eigentlich geht

Irgendwann in einem langen Beschwerdeverlauf kommt ein Punkt, an dem die Beschwerden trotzt der Standartherapien geblieben sind. Dann stellt sich eine Frage, die im Alltag selten offen ausgesprochen wird: Was nun?

Oft bleiben dann nur zwei Antworten:

Die eine: den Zustand hinnehmen (Schmerzakzeptanz) und das Leben anhand der Funktionseinschränkungen neu ausrichten und umgestalten (Acceptance- and Commitment Therapy) — weniger gehen, weniger tragen, den Sport aufgeben, den Beruf anpassen, etc..

Die andere: operieren.

Beide können richtig sein. Für einige Menschen sind beide jedoch nicht passend.

Genau dort liegt der Raum, in dem Selbstzahlerleistungen einen Sinn haben. Nicht als Wundermittel, sondern als das, was sie sind: eine weitere Möglichkeit, bevor man aufgibt oder zum Messer greift.

Unsere Bedingungen für IGeL

Wir schlagen eine Selbstzahlerleistung nur vor, wenn folgendes zutrifft:

  1. Das Verfahren ist risikoarm. Wir bieten nichts an, dessen mögliche Schäden in einem schlechten Verhältnis zu einem unsicheren Nutzen stehen.

  2. Es gibt einen nachvollziehbaren Wirkmechanismus und Studien, die einen Nutzen nahelegen — auch wenn die Studienlage uneinheitlich ist. Was zutrifft und was nicht, sagen wir Ihnen auf der jeweiligen Seite.

Was Sie von uns erwarten können

Bevor eine Selbstzahlerleistung beginnt, bekommen Sie von uns:

  • die Erklärung, warum wir sie in Ihrem Fall für sinnvoll halten — und was sie realistisch leisten kann

  • den Hinweis, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt

  • den Preis, bevor Sie zustimmen

  • eine schriftliche Vereinbarung, wie es das Recht vorsieht

  • eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte

Und Sie bekommen von uns ein ehrliches Nein, wenn wir nicht glauben, dass es Ihnen hilft.

Welche Leistungen wir anbieten

Hochenergie-Induktionstherapie

HEIT

Ein starkes, sehr schnell wechselndes Magnetfeld durchdringt das Gewebe berührungslos – durch die Kleidung hindurch, ohne Wärme und ohne Nadel. Im Gewebe entstehen dadurch schwache elektrische Ströme, die auf Zellebene Reparaturvorgänge anstoßen sollen. Sie spüren während der Behandlung ein leichtes Klopfen oder Kribbeln, sonst nichts. Eine Sitzung dauert wenige Minuten; üblich sind acht Behandlungen im Wochenabstand.

Wir setzen das Verfahren bei Arthroseschmerz, bei Sehnenbeschwerden der Schulter und bei Beschwerden der kleinen Wirbelgelenke ein, häufig zusammen mit der Stoßwellentherapie – beide Verfahren zielen auf dieselbe Reparaturreaktion, nur auf unterschiedlichem Weg.

Zur Studienlage können wir hier etwas sagen, das bei Selbstzahlerleistungen selten ist: Es gibt eine randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Studie. 126 Patienten mit Kniearthrose, Sehnenbeschwerden der Rotatorenmanschette oder Arthrose der kleinen Wirbelgelenke erhielten acht wöchentliche Behandlungen – die eine Hälfte mit einem echten, die andere mit einem wirkungslosen Gerät, ohne dass Patient oder Behandler wusste, welches. Nach zwölf Wochen lag der Schmerz auf der zehnstufigen Skala in der behandelten Gruppe bei 2,2 gegenüber 4,2 in der Placebogruppe, und auch die körperliche Lebensqualität war deutlich besser.

Was dagegen spricht. Es ist eine einzige Studie an einem einzigen Zentrum, unterstützt von einem Gerätehersteller, der das Placebogerät beisteuerte. Nachbeobachtet wurde nur zwölf Wochen – ob der Effekt länger trägt, weiß niemand. Und sie wurde mit einem vergleichbaren Gerät eines anderen Herstellers durchgeführt als dem, mit dem wir arbeiten. Eine unabhängige Wiederholung an mehreren Zentren steht aus.

Unser Umgang damit: gut genug begründet, um es anzubieten.

Nicht behandeln können wir Sie, wenn Sie einen Herzschrittmacher, einen implantierten Defibrillator, eine Insulinpumpe, ein Cochlea-Implantat oder eine andere elektronische Implantatpumpe tragen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schwangerschaft, eine Epilepsie, eine akute Infektion oder eine Tumorerkrankung im Behandlungsgebiet. Metallimplantate im Behandlungsfeld besprechen wir vorher im Einzelfall. Sagen Sie uns deshalb bitte vor der ersten Sitzung, welche Implantate Sie haben.

Die Behandlung kostet 40 Euro je Anwendung (Stand September 2026). Üblicherweise erfolgen vier bis acht Sitzungen.

Botulinumtoxin bei Muskel- und Sehnenschmerz​

Hyaluron

Botulinumtoxin blockiert am Übergang vom Nerv zum Muskel die Übertragung des Anspannungsbefehls. Der Muskel wird dadurch nicht gelähmt, aber seine Grundspannung sinkt – und mit ihr der Schmerz, den eine monatelange Daueranspannung unterhält. Die Wirkung setzt nach ein bis vier Wochen ein und läuft nach drei bis sechs Monaten wieder aus, weil die Nervenendigung ihre Kontaktstellen selbst neu bildet. Der Nutzen liegt deshalb nicht in der Entspannung selbst, sondern in dem Zeitfenster, das sie für Bewegung und Aufbau öffnet. Wird es nicht genutzt, ist nach vier Monaten alles wie vorher.

Für orthopädische Beschwerden ist der Wirkstoff in Deutschland nicht zugelassen. Wir setzen ihn außerhalb der Zulassung ein, klären Sie darüber vor der Behandlung schriftlich auf und behandeln erst beim nächsten Termin, damit Sie in Ruhe entscheiden können. Am besten belegt ist die Anwendung beim Tennis- und Golferellenbogen und bei der chronischen Plantarfasziitis – in beiden Fällen aus kleinen Studien und mit einer Schmerzlinderung um etwa einen Punkt auf der zehnstufigen Skala. Bei schmerzhaften Muskelverhärtungen ist die Studienlage widersprüchlich; dort bieten wir die Behandlung nur an, wenn über längere Zeit nichts anderes geholfen hat. Häufigste Nebenwirkung ist eine vorübergehende Schwäche benachbarter Muskeln, am Unterarm typischerweise der Fingerstreckung.

Eine Ausnahme ist die chronische Migräne. Dafür ist Botulinumtoxin regulär zugelassen und eine Kassenleistung, wenn ein Neurologe die Diagnose gestellt hat, die Standardtherapie erfolglos durchgeführt worden ist und alle Auflagen der gesetzlichen Krankenkassen für eine Kostenübernahme erfüllt sind. Diese Nachweise und die Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse kann nur Ihr behandelnder Neurologe erbringen.

Für die orthopädischen Anwendungen und bei anderen Kopfschmerzarten als die chronische Migräne zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Die Behandlung kostet 120 Euro (Stand September 2026) zuzüglich der Kosten des Präparats, die sich nach der benötigten Einheitenzahl richten.

Kinesio-Tape

Kinesiotape

Das elastische Baumwollband klebt direkt auf der Haut, enthält keinen Wirkstoff und hält mehrere Tage, auch beim Duschen. Ein Gelenk stabilisiert es nicht – dafür wäre ein starres Tape nötig. Was es tut, wirkt über die Haut: Es verändert die Rückmeldung aus dem beklebten Gebiet und damit, wie sich eine Bewegung anfühlt.

Wie erfolgversprechend diese Therapie ist, sagen wir Ihnen offen, denn die Studienlage ist hier schwächer als bei allem anderen, was wir anbieten. Ein Cochrane-Review zum Schulterschmerz fasste 23 Studien mit 1.054 Patienten zusammen und kam zu dem Schluss, dass die Wirkung auf Schmerz und Beweglichkeit ungewiss bleibt; die Qualität der Studien war niedrig bis sehr niedrig. Für den unspezifischen Kreuzschmerz rät die Nationale VersorgungsLeitlinie ausdrücklich davon ab.

Warum wir trotzdem Kinesio-Tape anwenden: Das Band ist praktisch risikofrei, hat keine Nebenwirkungen (vor allem im Vergleich zu der Standardtherapie mit Medikamenten und Injektionen) und es kostet wenig. Viele Sportler und ein Teil unserer Patienten spürt einen merkbaren Unterschied durch die Therapie mit Kinesio-Tape. Wir setzen es deshalb als Ergänzung ein – begleitend zu einer Behandlung, die auf Bewegung aufbaut.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen das Tapen nicht. Es kostet 25 Euro je Anlage (Stand September 2026); das Material ist darin enthalten.

Ein Wort zur Evidenz – und zur Fairness

Selbstzahlerleistungen werden streng bewertet. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes prüft sie und kommt oft zu einem zurückhaltenden Urteil. Das ist richtig so, denn Sie bezahlen aus eigener Tasche, und niemand sollte Ihnen dafür Versprechen machen.

Nur sollte derselbe Maßstab überall gelten.

Ein Überblick der Cochrane Collaboration von 2023 fand für kein einziges Medikament gegen Kreuzschmerz eine belastbare Evidenz für einen mittleren oder großen Effekt gegenüber Placebo — weder für Entzündungshemmer noch für Opioide; Paracetamol unterschied sich nachweislich nicht von Placebo. In randomisierten Studien mit neun Jahren Nachbeobachtung schnitt die Versteifung der Wirbelsäule bei chronischem Rückenschmerz nicht besser ab als ein Programm aus Aufklärung und Bewegung. Viele große Studien zeigten für Physiotherapie bei akuten Rückenschmerzen, bei Hüft- und Kniearthrose und nach Implantation eines künstlichen Kniegelenkes keinen relevanten Effekt auf Schmerz und Funktion. Ebenso konnte zum Beispiel von Operationen wie Gelenkspiegelungen an Kniegelenken mit Arthrose, Meniskus-Operationen und Schulter-Operationen kein langfristiger Nutzen dargestellt werden. Und trotzdem werden diese Therapien fortgeführt und von den Krankenkassen bezahlt und jeder kennt Menschen, die von den beispielhaft genannten Therapien einen Nutzen hatten und sie wieder durchführen lassen würden.

Das entlastet keine einzige Selbstzahlerleistung. Es rückt nur die Verhältnisse zurecht: In der Behandlung langjähriger Beschwerden gibt es wenig, das sicher und stark wirkt — auf beiden Seiten der Kostenerstattung.

Daraus folgt für uns nicht, dass alles erlaubt ist. Es folgt, dass es auf etwas anderes ankommt: dass Sie wissen, worauf Sie sich einlassen und dass das Risiko klein ist.

→ Warum wir Selbstzahlerleistungen für vertretbar halten — ausführlich in: Die vermessene Kunst des Heilens

Bei welchen Beschwerden die Frage aufkommt

Häufige Fragen

Zahlt meine private Krankenversicherung?

Häufig ja, aber nicht jede und nicht jede Leistung. Klären Sie das bitte vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung — wir stellen Ihnen dafür gern die nötigen Angaben zusammen.

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja, nach der Gebührenordnung für Ärzte, mit Angabe der abgerechneten Leistungen.

Kann ich mich vorher informieren?

Ausdrücklich ja. Auf den einzelnen Seiten steht, was das jeweilige Verfahren kann und was die Studien dazu sagen — einschließlich der Einwände. Und der IGeL-Monitor ist öffentlich zugänglich; wir halten Sie nicht davon ab, dort nachzulesen.

Was passiert, wenn es nicht wirkt?

Dann hören wir auf und sprechen über den nächsten Schritt. Eine Behandlung, die nicht gewirkt hat, ist auch eine Information — sie schließt eine Möglichkeit aus und schärft den Blick auf die nächste.

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