Zweitmeinung vor OP

Zweitmeinung vor einer orthopädischen Operation

Bei der Entscheidung für eine orthopädische Operation stehen Sie oft vor einer der wichtigsten Gesundheitsentscheidungen Ihres Lebens. Eine Operation kann dauerhafte Veränderungen in Ihrem Körper bewirken und verlangt einen sorgfältigen Abwägungsprozess.

Genau dafür ist eine Zweitmeinung da: ein zweiter, unabhängiger Blick auf Diagnose und geplanten Eingriff, bevor Sie sich festlegen.

Wir operieren nicht. Das ist der Punkt.

Wir sind eine konservativ arbeitende Praxis und führen den Eingriff, über den Sie nachdenken, nicht selbst durch.

Dazu kommt etwas, das man einer Praxis von außen nicht ansieht: Wir sind eigenständig. Kein Konzern und kein Investor steht hinter uns, wir gehören zu keiner Klinikgruppe, und wir haben keine Kooperationen mit operierenden Häusern — keine Zuweisungsvereinbarungen, keine Beteiligungen, keine Abhängigkeiten.

Damit fällt aus dieser Beratung heraus, was sie sonst verzerren könnte: An Ihrer Operation verdienen wir nichts — weder wenn sie stattfindet noch wenn sie unterbleibt.

Das Gesetz legt genau diesen Maßstab an: Wer eine Zweitmeinung nach § 27b SGB V abgibt, darf keine Interessenkonflikte haben, die seine Unabhängigkeit gefährden.

Umgekehrt heißt das aber auch: Wir sind nicht gegen Operationen. Es gibt Befunde, bei denen wir Ihnen zuraten werden. Wir sind dagegen, zu früh und zu ungenau zu operieren.

Warum wir so genau hinsehen

In unserer Sprechstunde sitzen auffällig viele Menschen, bei denen eine Operation nicht gehalten hat, was sie versprach. Der Schmerz ist nicht weg, sondern verschoben — ein anderes Beschwerdebild, unterm Strich dieselbe Einschränkung. Manchmal ist es schlechter als vorher. Den Satz „hätte ich das bloß nicht machen lassen” hören wir regelmäßig.

Dazu gehört eine ehrliche Einordnung: Unser Blick ist nicht repräsentativ. Wer nach einer Operation beschwerdefrei ist, kommt nicht zu uns. Wir sehen die Verläufe, die nicht aufgegangen sind — das ist der Grund, warum wir so genau hinschauen, aber es ist kein Urteil über orthopädische Operationen im Allgemeinen. Viele Eingriffe helfen ausgezeichnet.

Die Frage ist also nicht, ob operiert werden darf. Die Frage ist, wann und was.

Was gute von schlechten Ergebnissen unterscheidet

Zwei Dinge entscheiden nach allem, was wir aus Ausbildung, Fortbildung und täglicher Arbeit wissen, über den Erfolg — und beide liegen vor dem ersten Schnitt:

Die sauber gestellte Indikation. Der Schmerz muss einem bestimmten Auslöser zugeordnet werden können, und dieser Auslöser muss hauptverantwortlich für die Beschwerden sein. Bei Mischbildern, bei denen mehrere Ursachen zusammenwirken, fallen die Ergebnisse einer Operation regelmäßig schlechter aus — der Eingriff beseitigt dann einen Anteil des Problems, und der Rest bleibt.

Die ehrliche Erwartung. Bevor Sie zustimmen, sollten Sie wissen, was die Operation wahrscheinlich verbessert — und was sie voraussichtlich nicht ändern wird. Dass die Erfüllung der Erwartung mit dem Ergebnis zusammenhängt, ist in Untersuchungen an Wirbelsäulenpatienten gut belegt: Wer realistisch informiert in eine Operation geht, ist danach messbar zufriedener.

Was demgegenüber erstaunlich wenig ausmacht: die Wahl des Verfahrens, das verwendete Material und selbst das handwerkliche Können des Operateurs. Nicht, weil das unwichtig wäre — sondern weil es auf hohem Niveau verfügbar ist, während die beiden Punkte davor im Alltag oft untergehen.

Wann die Kasse Ihre Zweitmeinung bezahlt

Für bestimmte planbare Eingriffe haben gesetzlich Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung nach § 27b SGB V. In der Orthopädie sind das vier:

  • Hüftgelenkersatz

  • Knieendoprothese

  • Schulterarthroskopie (Gelenkspiegelung)

  • Eingriffe an der Wirbelsäule

Für diese Eingriffe besitzen wir die erforderliche Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.

Der Anspruch ist nicht an Bedingungen geknüpft, die Sie erfüllen müssten. Sie brauchen keine Begründung und keine Erlaubnis Ihrer Krankenkasse. Die Zweitmeinung ist für Sie kostenfrei.

Was dabei zu beachten ist

Die Ärztin oder der Arzt, die Ihnen zur Operation raten, sind verpflichtet, Sie über Ihr Recht auf eine Zweitmeinung aufzuklären — und zwar rechtzeitig vor dem Eingriff, damit Sie diese Zeit auch nutzen können.

Sie haben außerdem Anspruch darauf, dass Ihnen die Befunde für die Zweitmeinung zur Verfügung gestellt werden. Fragen Sie dort danach, bevor Sie zu uns kommen — das erspart uns beiden Wartezeit.

Wichtig: In der Zweitmeinung geht es um die Indikation — also um die Frage, ob der Eingriff nötig ist. Wir behandeln Sie in diesem Rahmen nicht, wir beurteilen.

Und wenn Ihr Eingriff nicht auf der Liste steht

Dann gibt es trotzdem keinen Grund, auf einen zweiten Blick zu verzichten. Nur läuft er dann nicht als gesetzliches Zweitmeinungsverfahren, sondern als ganz normale fachärztliche Vorstellung: Sie kommen mit Ihren Befunden zu uns, wir untersuchen Sie, und wir sagen Ihnen, was wir sehen – für gesetzlich Versicherte im normalen Behandlungsfall.

Was wir tun, wenn Sie zu uns kommen

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Krankengeschichte, Ihre Beschwerden und die vorgeschlagene Behandlung. Wir gehen Ihre Bildgebung durch und untersuchen Sie körperlich.

Danach sagen wir Ihnen drei Dinge:

  1. Ob wir die Diagnose teilen

  2. Ob wir den vorgeschlagenen Eingriff für angezeigt halten — jetzt, später oder nicht

  3. Welche nicht operativen Wege in Ihrem Fall noch offen sind, und was diese realistisch leisten können

Sie bekommen von uns keine Empfehlung, die Sie hinterher nicht erklären können.

Was Sie mitbringen sollten

Röntgen Rehamedizin
  • Den radiologischen Befund zu Ihren Aufnahmen — also den schriftlichen Bericht der Radiologie

  • Die Bilder selbst, entweder als Zugangscode für ein Portal wie PACSonWeb oder als Ausdruck

Bitte keine CDs und keine USB-Sticks. Wir lesen beides aus Sicherheitsgründen nicht mehr ein. Datenträger, die von Haus zu Haus wandern, sind ein bekanntes Einfallstor für Schadsoftware — und in einer Praxis mit Patientendaten ist das ein Risiko, das wir nicht eingehen. Fragen Sie in der Radiologie nach einem Online-Zugang oder nach Ausdrucken; beides wird Ihnen dort ausgestellt.
  • Arztbriefe und Operationsberichte früherer Eingriffe

  • Eine Liste Ihrer Medikamente

  • Ihre Fragen, aufgeschrieben. Im Gespräch fällt einem die Hälfte nicht mehr ein.

Was eine Zweitmeinung nicht ist

Sie ist kein Urteil über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. In den allermeisten Fällen war die erste Empfehlung fachlich gut begründet — und häufig kommen wir zum selben Schluss. Eine Zweitmeinung, die die erste bestätigt, ist kein vergeudeter Termin: Sie gehen mit einer Sicherheit in die Operation, die Sie vorher nicht hatten.

Sie ist auch keine Garantie. Zwei Fachleute können dieselben Bilder sehen und zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, weil sie unterschiedlich gewichten. Was wir Ihnen geben können, ist eine begründete zweite Sicht — und die Grundlage, selbst zu entscheiden.

Warum uns das wichtig ist

Eine Zweitmeinung ist vor allem eines: Orientierung. Und Orientierung zu geben ist aus unserer Sicht die eigentliche ärztliche Aufgabe — diejenige, für die im Praxisalltag am wenigsten Raum bleibt. Warum das so ist, haben wir an anderer Stelle ausführlicher aufgeschrieben.

→ Die verlorene Kunst des Heilens

Häufige Fragen

Erfährt mein behandelnder Arzt davon?

Nur, wenn Sie es möchten. Sie entscheiden, ob und mit wem wir unsere Einschätzung teilen.

Brauche ich eine Überweisung?

Für das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren nicht. Bringen Sie Ihre Befunde mit.

Ich habe meine Bilder nur auf CD. Was nun?

Bitten Sie die radiologische Praxis um einen Online-Zugang oder um Ausdrucke — beides ist dort üblich und meist in wenigen Minuten erledigt. CDs und USB-Sticks können wir aus Gründen der Datensicherheit nicht einlesen.

Was ist, wenn Sie zum selben Ergebnis kommen?

Dann sagen wir Ihnen das klar. Das ist ein gutes Ergebnis, kein schlechtes.

Kann ich nach der Zweitmeinung bei Ihnen weiterbehandelt werden?

Ja. Wenn wir gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass konservativ noch etwas geht, übernehmen wir das gern — von der Schmerztherapie über gezielte Injektionen bis zur Rehabilitationsplanung.

Ich habe schon einen OP-Termin. Ist es zu spät?

Nein, solange der Eingriff nicht begonnen hat. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail, dann versuchen wir, Sie kurzfristig unterzubringen.

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